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lol

Unregistered

1

Friday, May 14th 2010, 3:58pm

Hilfe wegen Schufa...

Hallo allerseits
Ich wollte mal fragen ob sich jemand von euch mit Schufa auskennt!
Ich habe einen negativ Eintrag der wegen 400€ noch 3 Jahre in meiner Schufa stehen soll!
Ich habe gelesen das man solch einen Eintrag löschen lassen kann.. traue mich aber nicht dieses EBook dort zu bestellen, denn ich weiß nicht ob das seriös ist!
Auf dieser Seite Klick hier


Dachte das evtl schon jemand damit zu tun hatte und sich dort auskennt!!! Oder jemand dieses EBook schon hat oder irgendwoher besorgen kann!!!


MFG
ICH

Acki

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2

Friday, May 14th 2010, 4:07pm

So viel ich weis kann man wen man den Betrag beim Schuldner bezahlt hat bei der Schufa gegen Vorlage der Quittung
oder Beleg die Negativ Auskunft löschen lassen. ( Ich glaube aber das es nicht kostenlos ist. )

Gruß Acki

B-Desi

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  • "B-Desi" is male

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3

Friday, May 14th 2010, 4:20pm

guck mal hier http://www.schufa-frei.internetgeld4u.de/

oder hier

Löschung wegen eines Löschungsantrags. Der Schuldner kann beim Amtsgericht jederzeit seine Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen.
Das hat Erfolg, wenn glaubhaft belegt wird, dass sich die Forderungen des Gläubigers erledigt haben. Die Löschung erfolgt unabhängig davon,
ob noch weitere Schulden bei anderen Gläubigern bestehen. In der Regel vergewissert sich das Amtsgericht vor einer Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis noch beim Gläubiger.
Es lässt sich von ihm bestätigen, dass die Schulden zurückgezahlt oder anderweitig eine einvernehmliche Regelung für den Schuldenausgleich erfolgt ist.

Löschung von Amts wegen nach drei Jahren. Der Schuldner wird nach drei Jahren nach Eintrag vom Amtsgericht automatisch wieder aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht.
Nach der Löschung kann auf Antrag jedes Gläubigers mit vollstreckbarem Titel der Schuldner jedoch erneut verpflichtet werden, eine neue eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Löschung des Negativ-Eintrags bei der Schufa. Die meisten gehen davon aus,
dass mit der Löschung im Schuldnerverzeichnis automatisch auch der entsprechende Eintrag bei der Schufa ausgetragen wird.
Keineswegs! Zwar wird wie beim Amtsgericht auch bei der Schufa dieser Eintrag nach drei Jahren automatisch wieder gelöscht.
Wer früher aus dem Schuldnerverzeichnisgelöscht wird,
wird bei der Schufa jedoch bis zum Ablauf dieser drei Jahre weiterhin negativ gelistet! Der Schuldner muss bezüglich der Schufa (oder anderer Auskunftsdienste) selbst - mit geringem Aufwand - aktiv werden.

Quelle: http://www.kreditinform.de/forum/viewtopic.php?t=25
Du hast viele "001,002..Dateien" und bekommst nicht entpackt ? nehme dafür den "Totalcommander", markiere die *.001 , gehe auf "Datei -> Entpacken" und er packt sie dir bis zum ende aus.

lol

Unregistered

4

Friday, May 14th 2010, 8:24pm

erst mal ein dickes danke für die Antworten,
auch in deinem Link ist wieder die rede von diesem fraglichen EBook. Ich habe nicht gerade 25€ über!!!
Ich meine wenn es die wert sind ja gerne, aber ich weiß nicht ob das so seriös ist!
Gibt es dieses Ebook evtl. im Usenet? Wenn ja kann das jamand uppen?


MFG
Ich

nhw1

Unregistered

5

Friday, May 14th 2010, 8:34pm

Schulden getilgt ?

Ja !

Nachweis darüber ? (z.B. letztes Schreiben des Gläubigers )

Normalen Brief an die Schufa schreiben mit Nachweis , dass die Sache aus der Welt ist und mit der bitte um löschung des Eintrages !

Kein Nachweris , schlechte karten und warten , bis der Eintrag gelöscht wird ! ( Fristen kann man auf schufa.de nachlesen)

Selber mal in die Schufa schauen ob da überhaupt was eingetragen ist,denn nicht alles wird der Schufa gemeldet ,

sondern auch noch Creditreform usw:

http://anonym.to/http://www.mydealz.de/1…a-de-gutschein/

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